Diese Vereinbarung regelt die Garantieleistung zwischen
Herrn Muster
nachstehend Bauherr genannt, und
Solar-& Wärmepumpentechnik, Glatthaldestrasse 15 - 9230 Flawil
nachstehend Leistungserbringer genannt
der Wärmepumpen-Erdwärmesonden-Heizanlage im
EFH-Neubau, Musterstr., 0000 Muster
nachstehend Anlage genannt für eine Jahresarbeitszahl
von mindestens 4.0
1.1 Nach Ausführung der Anlage berechtigt der Bauherr den Leistungserbringer, auf telefonische Ankündigung, für einen ungehinderten Zutritt zur Anlage.
1.2 Der Bauherr wird die regeltechnischen Einstellungen für den Betrieb der Wärmepumpe und Wärmeverteilung nur in Absprache mit dem Leistungserbringer ändern.
1.3 Der Bauherr wird die Anlage im Rahmen der zugrunde gelegten Raumtemperaturen, gemäss Berechnungsgrundlagen, betreiben.
1.4 Der Bauherr ist bereit mit dem Leistungserbringer einen jährlichen Wartungsvertrag abzuschliessen, der als Anhang Voraussetzung dieser Vereinbarung ist.
2.1 Die Anlage wird gemäss Werkvertrag/Auftragsbestätigung und Anlagenbeschreibung ausgeführt. Der Leistungserbringer ist ermächtigt die Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren.
2.2 Zur Erfassung des Stromverbrauchs wird der Bauherr einen Elektrozähler in der Zuleitung der Wärmepumpe auf eigene Kosten installieren lassen.
2.3
Zur Erfassung der produzierten Wärme wird der Leistungserbringer einen Wärmemengenzähler,
auf Kosten des Bauherrn, installieren.
3.1 Der Leistungserbringer garantiert die vereinbarte Jahresarbeitszahl. Wird die Jahresarbeitszahl nicht erreicht, übernimmt der Leistungserbringer die Nachbesserung der Anlage zur Erfüllung dieser Bedingungen auf eigene Kosten.
4.1 abgeschlossen. Danach erlischt die dieser Vereinbarung zugrunde gelegte Garantieleistung und es können keinerlei weitere Ansprüche durch den Bauherrn geltend gemacht werden.